Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 – Geltung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnungen zur Beherbergung.
§ 2 – Gastaufnahmevertrag
(1) Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes mit einer Buchungsbestätigung annimmt.
(2) Die Buchung ist verbindlich für alle mitreisenden Personen.
(3) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
(4) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3 – Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Gast ist verpflichtet, den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis des Vermieters zu bezahlen.
(3) Die Kosten der Endreinigung sind bereits im Mietpreis enthalten. Eine Endreinigung umfasst eine normale Grundreinigung. Sollten die notwendigen Reinigungsmaßnahmen das Maß einer normalen Grundreinigung weit übersteigen, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (brutto) in Rechnung stellen.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall gemäß individueller Vereinbarung.
(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn der Vermieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(6) Der Gast hat vor der Anreise eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen kann davon abgesehen werden.
(7) Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Vermieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen.
(8) Bei einer Vorauszahlung von 20 % des Mietpreises ist der Rest des Mietpreises bis 14 Tage vor Anreise zu zahlen.
§ 4 – Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Von 22 Uhr bis 7 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf andere Gäste geboten.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Ferienwohnungen nicht gestattet.
(4) In den Ferienwohnungen gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200 € (brutto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf den Terrassen erlaubt.
(5) In den Ferienwohnungen ist der Müll zu trennen. Nach Ende der Mietzeit ist die Ferienwohnung von Abfall und Leergut zu räumen. Die Ferienwohnung ist besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200 € (brutto) in Rechnung stellen.
(6) Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(7) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5 – Reiserücktritt, Stornierung
(1) Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu.
(2) Im Fall einer Stornierung ist der vereinbarte Mietpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen – in Höhe von 10 % – fällig. Dies ist unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Sofern eine Anreise aufgrund staatlicher Anordnung (Einreiseverbot, erneuter Lockdown)
unmöglich ist, stellt der Vermieter dem Gast nach seiner Wahl einen Gutschein über den jeweiligen Mietpreis aus oder erstattet ihm
diesen. Bei Stornierungen aus anderen Gründen insbesondere Erkrankung des Gastes oder Quarantäne, gilt Satz 1.
(3) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(4) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
- a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde.
(6) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 5 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Rückzahlung.
§ 6 – Haftung
(1) Für mitgebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt oder hinterlässt.
(2) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht haben. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 – An- und Abreise
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 16 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis spätestens 22 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 16 Uhr ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
(2) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung grundsätzlich bis spätestens 11 Uhr zu räumen. Eine spätere Abreise ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
(3) Die Räumung gemäß Abs. 2 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungs- und Haustür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungs- und Haustür zu kontrollieren.
(4) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser und für Folgeschäden zu leisten.
§ 8 – Datenschutz und Meldepflicht bei Beherbergungsstätten
(1) Es gilt die Datenschutzvereinbarung des Vermieters. Diese ist unter folgender Internetadresse abrufbar oder werden auf Anfrage ausgedruckt: ferienwohnungen-birkenallee.de/datenschutz
(2) Bei Anreise ist der Gast verpflichtet, einen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz auszufüllen und zu unterschreiben. Dabei sind folgende Angaben notwendig: Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie die Anzahl der Mitreisenden. Bei ausländischen Gästen wird zudem die Seriennummer eines gültigen Passes vermerkt.
(3) Die Meldescheine werden vom Vermieter für den Zeitraum eines Jahres aufbewahrt und anschließend vernichtet. Der Vermieter zudem verpflichtet, die Meldescheine den nach Landesrecht bestimmten Behörden auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.
§ 9 – Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.
Stand: 10.05.2021